
Dieser Text des Kinderdoc aus der vergangenen Woche ließ mich entsetzt auf den Bildschirm starren: „Getrennt lebende Eltern müssen sich einigen bei der Impfentscheidung“ ist der Titel, und darin erklärt uns der Doc, wie er sich als Kinderarzt laut einem neuen Gerichtsurteil zu verhalten habe.
„Nach Ansicht des Gerichtes liegt im Fall der Impfentscheidung eine „Entscheidung von erheblicher Bedeutung“ vor – was ein Elternteil alleine nicht entscheiden darf“, fasst der Kinderarzt die neue Sachlage zusammen, und erklärt uns, dass die Gerichtsurteile vorher die Position vertraten, dass Impfen sehr wohl eine „Entscheidung des alltäglichen Lebens“ sei, da der Alltag durch eine ablehnende Haltung zu Impfungen stark eingeschränkt werden kann.
Bisher konnte der/die Alleinerziehende alleine übers Impfen entscheiden
Das bedeutete bisher also, dass trotz gemeinsamen Sorgerechts die Person, die sich hauptsächlich um das Kind kümmert, die Impfentscheidung fällen konnte. Weil sie ja auch diejenige ist, die im Fall von wochenlanger Krankheit (Masern, Mumps, Röteln….) mit dem Kind zuhause hockt und sich um seine Genesung kümmert.
Gerade für berufstätige Alleinerziehende ist ein krankes Kind eine echtes Problem, denn sie sind auf das eigene Einkommen in besonderem Maße angewiesen. Alleinerziehende mit Job haben also ein hohes Interesse daran, ein funktionierendes, gesundes Kind zu haben, um es mal sehr pragmatisch auszurücken. Außerdem ist wochenlanges Kranksein auch nicht unbedingt zum Wohle des Kindes, selbst wenn die Mutter nicht berufstätig ist.
Ab jetzt Impfung nur noch mit Einverständnis des Kindsvaters
Und nun soll, laut der neuesten Gerichtsentscheidung, die Impfentscheidung nur noch einvernehmlich mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil getroffen werden können. Das bedeutet, dass die Alleinerziehende (90% der Alleinerziehenden sind Frauen) nun theoretisch für jede Impfung das schriftliche Einverständnis des Vaters braucht. Was für ein Riesen-Heckmeck!
Halten wir uns kurz vor Augen, dass sich nicht alle getrennt lebenden Eltern gut verstehen und manche auch überhaupt nicht mehr miteinander klarkommen, trotzdem es aber fast unmöglich ist, das alleinige Sorgerecht zu erhalten (es gibt hohe Hürden dafür, und die alleinige Sorge wird meist nur in Teilbereichen zugestanden), dann heißt das für Mütter jetzt, wenn sie ihr Kind impfen lassen wollen, kann der Vater das Einverständnis verweigern, und so ihren Alltag komplett durcheinanderbringen, wenn das Kind an vermeidbaren Krankheiten erkrankt. Er hat so einen Hebel, bei feindseligem Verhältnis zur Mutter, Druck auf sie über das Kind auszuüben. Und das ganze soll laut Richtern dem Kindeswohl dienen!? Da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf!
Der Kinderdoc sagt uns klipp und klar, was das von jetzt an bedeutet: „Wenn wir darüber wissen, dass Eltern getrennt leben und ein Elternteil den Impfungen kritisch gegenüber steht, sollten wir nicht impfen.“
Interview mit dem Kinderdoc
1) Gilt diese neue Regelung für ganz Deutschland? Oder verhält es sich je nach Oberlandesgericht im jeweiligen Bundesland anders?
Kinderdoc: Ich bin kein Jurist, aber m.W. gilt diese Regelung als Präzedenzfall bundesweit, bis ein anderes OLG evtl. in einem ähnlichen Fall anders oder gleich entscheidet. Es gibt ja kein Gesetz zu dem Thema, sondern stets nur juristische Auslegungen. Bei einem ähnlichen Fall zwischen zwei Eheleuten könnte sich ein Anwalt bzw. ein angerufenes Gericht auf dieses Urteil beziehen.
2) Muss ich als alleinerziehende Mutter davon ausgehen, dass mein Kinderarzt darüber Bescheid weiß? Bekommt Ihr so eine Art Newsletter mit den wichtigsten Neuerungen?
Nein, und in der Recherche online habe ich auch viele Statements von Anwälten gefunden, die noch das alte Urteil des AG Darmstadt zitieren, obwohl das OLG ja das Urteil bereits gekippt hat. Also sogar in Anwaltskreisen ist das so nicht bekannt. Die Frage ist, inwieweit unser Berufsverband die Frage aufgreift, der hat ja auch Juristen, die ihn beraten und dann eventuelle Verhaltensempfehlungen an die Mitglieder weitergeben.
3) Kann ich auch mündlich sagen, mein Exmann sei einverstanden, oder brauche ich unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung für die Impfung?
Als Kinderarzt, wenn ich wüßte, die Eltern sind getrennt und dass es vielleicht Zwist in solchen Fragen gibt (vielleicht, weil es in der Vergangenheit schon mal Diskussionen gab), würde ich auf eine schriftliche Erklärung beider Eltern drängen. Mit dem aktuellen Urteil muß sich jeder Kinderarzt fragen, ob er tatsächlich nicht jedesmal ein OK von beiden Eltern geben lässt. Bisher ging man – jedenfalls bei zusammenlebenden Paaren – billigend davon aus, dass, wenn ein Elternteil mit dem Impfling kommt, der andere einverstanden ist.
4) Wenn es sich um eine Auffrischung (z.B. Tetanus) oder Serienimpfung handelt (z.B. Zecke, da braucht man ja 3 Impfungen), kann der Kinderarzt dann davon ausgehen, dass der andere Sorgeberechtigte einverstanden ist? Oder muss man das jedes Mal neu erfragen?
Ich denke mal, das wird einmal für eine Impfung besprochen und gilt dann für alle Folgeimpfungen der gleichen Art.
5) Kann es sein, dass diese Entscheidung noch vom Verfassungsgericht gekippt wird? Oder ist das das letzte Wort?
Kommt drauf an, ob die betroffene Mutter nochmals in Berufung geht, dann eben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sollte das nicht geschehen, kann erst bei einem anderen Fall (wie unter 1 geschildert), wenn also neu geklagt wird, neu verhandelt werden.
Das sind teilweise juristische Fragen, die ich in meinem Laienwissen interpretiere, interessant wäre es tatsächlich, wie ein Familienrechtler das diskutiert, ob es tatsächlich so weitreichende Folgen hat, wie Du es befürchtest. Und den Medizinrechtler wird man befragen müssen, wie sich die Ärzte in Zukunft zu verhalten haben.
Fazit: Mehr Entscheidungsfreiheit für Alleinerziehende nötig!
Ich hatte mit dem Exmann noch nie Probleme, was medizinische Dinge und Unterschriften für offizielle Anlässe betrifft. Trotzdem empört mich dieses Urteil. Hier werden Alleinerziehende im Alltag entmündigt. Vordergründig zum Wohle des Kindes. Aber eigentlich geht’s leider oft um Macht und nicht um Sorge bei getrennten Eltern. Und wenn eine Mutter nicht impfen will, der getrennt lebende Vater aber will, dass das gemeinsame Kind geimpft wird, muss sie dann mit ihm zum Impfen gehen? Oder prozessieren nun alle!?
Mein Standpunkt ist, dass die Person, die das Kind im Alltag betreut, möglichst viele Entscheidungen alleine treffen dürfen sollte. Auch die Wahl der Schule und des Kindergartens, übrigens!

Ich darf noch ergänzen: im aktuell vorliegenden Fall kam es wohl laut Gericht „zu einer gütlichen Einigung“, wie diese ausfiel, ist nicht überliefert, aber damit fällt wohl die Berufung in Karlsruhe flach. Siehe http://www.hefam.de/urteile/6UF15015.html
Das OLG präzisiert auch, dass im Falle einer Nichteinigung das Familiengericht für das Kind entscheidet – hoffentlich im öffentlichen Interesse für die Impfung.
(PS Natürlich muß auch die Mutter mit entscheiden, wenn die Kinder beim Vater leben)
Hallo,
nur ein paar kurze juristische Ergänzungen:
1. Tatsächlich haben sich im Ausgangsverfahren die Eltern dahingehend geeinigt, dass sie nach Konsultation eines weiteren Kinderarztes künftig einvernehmlich dessen Empfehlungen zu Durchführung und Umfang der Impfungen beider Kinder folgen werden. Das Verfahren wird also nicht in eine weitere Instanz gehen (Quelle: http://blog.beck.de/2016/03/01/impfen-ist-eine-angelegenheit-des-t-glichen-lebens-oder-doch-nicht; dort im Update weiter unten zu finden).
2. Das OLG Frankfurt ist in der Sache letztlich dem Kammergericht Berlin (entspricht einem OLG) gefolgt, das bereits 2005 entschieden hat, dass die Entscheidung über die Impfung eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung sei (Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=FamRZ%202006,%20142).
3. Mittlerweile hat sich auch das OLG Jena dem Kammergericht Berlin und dem OLG Frankfurt angeschlossen (Oberlandesgericht Jena: Beschluss vom 07.03.2016 – 4 UF 686/15, Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/184917).
Konsequenz dieser Entscheidungen ist, dass wenn sich die Eltern nicht einigen können, das Familiengericht einen der Elternteile zur Entscheidung zu berufen hat. Erfreulich ist hier die Jenaer Entscheidung. So lautet der 2. Leitsatz der Entscheidung:
„Befürwortet ein Elternteil die Durchführung der von der Ständigen Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland empfohlenen Schutzimpfungen, indiziert diese Haltung – vorbehaltlich entgegen stehender Umstände des Einzelfalls – seine Eignung, eine kindeswohlkonforme Impfentscheidung (§ 1697a BGB) zu treffen.“
Mit anderen Worten: Das Gericht wird für gewöhnlich den Elternteil zur Entscheidung berufen, das die Stiko-Impfempfehlung befürwortet.
Bleibt spannend, ob andere Gerichte diesem eingeschlagenen Weg folgen werden und wie der Einzelfall gelagert sein muss, dass nicht der Elternteil die Entscheidungshoheit erhält, der die Stiko-Empfehlung befürwortet.
Aha! Vielen Dank! Aber die Jenaer Entscheidung ist aus dem März, also überholt, dachte ich? Und das neue Urteil ein Präzedenzfall?
Nein, die Entscheidung des OLG Jena ist die jüngste Entscheidung in dem Komplex. Der Kinderdoc bezieht sich auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem September 2015.
Jena kannte die Frankfurter Entscheidung noch nicht, vermutlich weil die im März noch nicht veröffentlicht war. In der Sache sind sie sich unabhängig voneinander einig. Frankfurt musste allerdings nicht entscheiden, welcher Elternteil über die Impfung entscheiden soll, da sich die Eltern in dem Verfahren anderweitig geeinigt hatten.
In Jena war das anders, wo übrigens dem Vater die Impfentscheidung übertragen wurde, weil er nach Stiko impfen lassen wollte, die Mutter, bei der die Kinder lebten, Impfungen aber ablehnte.
Die Jenaer Entscheidung ist lesenswert, da sie den juristischen Streitstand recht gut zusammenfasst. Hier ist auch spannend, ob das Verfahren eventuell noch weitergeht, da das Gericht die Rechtsbeschwerde explizit zugelassen hat.
Solange der BGH damit nicht befasst war, ist es meines Erachtens noch nicht endgültig entschieden, wobei mit Frankfurt und Berlin schon zwei Schwergewichte einer Meinung sind und Jena letztlich auch gefolgt ist.
Das ist für Nicht-Juristen wirklich schwer zu durchschauen. Danke dir!
Ich habe zum Glück das alleinige Sorgerecht, mein Expartner ist absolut gegen das Impfen, auch aus kulturellen Gründen. Das Problem bei einigen Krankheiten, wie Mumps, Masern etc. sind auch noch die evtl. Komplikationen mit Folgeschäden. Wenn dann ein Elternteil aus Groll auf den anderen Elternteil dann die Impfung verweigert, ist das heftig. Vielleicht sollte der impfverweigernde Elternteil den Verdienstausfall zahlen?! Oder eine Kinderkrankenschwester?!
Welche Kultur verbietet den das Impfen?
Das Urteil ist wohl eh hinfällig wenn die staatliche Impfpflicht wie von manchen Stellen angekündigt eintreten wird, dann werden nicht nur AE’s entmündigt sondern alle Eltern…wenn ich allerdings solche Argumente Pro Impfen lese wie „funktionierendes Kind, Verdienstausfall, zuhause hocken wegen vermeidbarer Krankheiten“… Ich fände es nicht gut diese Entscheidung als Machtinstrument zu missbrauchen, das kann aber im übrigen auch derjenige bei dem das Kind lebt… Impfen ist ein sehr umfangreiches und in manchen teilten umstrittenes Thema über das man sich ruhig informieren sollte bevor man dem Kind blindlings Spritzen geben lässt…vielleicht hilft die Mitsprache beider Elternteile ja auch, sich darüber wieder mehr Gedanken zu machen, zum Wohl des Kindes! als nur wie hoch der Verdienstausfall wäre… Und nein ich bin kein Impfgegner und auch Berufstätige AE, aber dafür uns als Eltern (und dazu gehören immer noch zwei) nicht entmündigen zu lassen, egal von welcher Seite…
Die staatliche Impfpflicht sehe ich auf lange Zeit nicht kommen – dafür ist das Thema viel zu heikel. Sie wird höchstens ein Thema, wenn die Impfquote so sehr sinkt, dass die Allgemeinheit gefährdet wird. Was allerdings kommen kann, ist dass nur geimpfte Kinder in öffentliche Einrichtungen gehen dürfen (Kita, Schule.) Aber auch das ist noch nicht spruchreif, soweit ich weiß.
Ich möchte hier keine Impfdiskussion eröffnen, weil das ein anderes Sujet wäre, aber: Die Eltern, die ihre Kinder bei mir (komplett) impfen lassen, sind sehr wohl sehr gut informiert. Keine Ahnung, woher das immer kommt, dass impfende Eltern weniger Ahnung hätten.
Man bekommt heutzutage keinen Krippen oder KiTaplatz, ohne Vorlage der Kopie des Impfausweises.. . Wenn dann das Kind z.B. bei der Mutter lebt, Vater keinen Unterhalt zahlt, sich aber weigert das Kind impfen zu lassen.. sitzt die Mama zwangsweise mit Kind zuhause im HartzIV- Bezug ohne Aussicht dort heraus zu kommen ausser bei Schulbeginn.. aber auch dort gibt es Pflichtimpfungen. Macht es also Sinn, solange man sich mit dem anderen Elternteil versteht, sich eine generelle Vollmacht auszustellen?
Das ist vielleicht von Kommune zu Kommune und von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Hier habe ich davon noch nicht gehört, dass Impfausweise vorgelegt werden müssen bei der Anmeldung. Ich denke, dass das die jeweiligen Träger in ihren Satzungen entscheiden.
Nachtrag: Ich glaube, ich wurde gefragt, ob die Jüngste geimpft ist, als ich sie für die Grundschule anmeldete. Aber nur mündlich.
Die Aussage, man bekommt ohne Impfausweis keine Kinderbetreuung in einer Krippe oder einem Kindergarten ist grundlegend falsch, sie wird leider nur so vermittelt. Mit Einführung des Präventionsgesetzes letztes Jahr sind die Infektionsschutzbeauftragten an die Träger der Einrichtungen herangetreten und haben darauf hingewiesen, dass eine derartige Impfpflicht innerhalb der AGBs (Kindertagesstättenordnung) geregelt werden könnte. Diese Regelung übersteigt jedoch den gesetzlichen Rahmen, der nur eine Vorlage einer Impfberatungsbescheinigung erfordert. Einzig und allein im Bereich der Masernimpfung muss man darüber Auskunft geben ob diese erfolgt ist, denn hier kann im Fall von Masern in der Einrichtung ein ungeimpftes Kind zum Schutz dessen ausgeschlossen werden, dies muss jedoch vom Gesundheitsamt verfügt werden.
Die AGBs, die diese Formulierungen enthalten sind eindeutig rechtswidrig und greifen in die Dispositionshoheit der Eltern zu stark ein. Dagegen laufen derzeit bereits Gerichtsverfahren, die diesem Thema sicherlich einen vom Gesetzgeber beabsichtigten Rahmen verleihen werden.
Vor allem muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Träger die Kinderbetreuung vom Staat bezuschusst bekommen und in den Vereinbarungen der Zuschusszahlungen steht eindeutig drinnen, dass alle Kinder aus der entsprechenden Region aufzunehmen sind. Man verstößt also mit einer eigens regulierten Impfpflicht gegen die Förderrichtlinien.
Den Trägern ist jedoch bewußt, dass eine Klage länger dauert und die Eltern entweder ausweichen oder nicht klagen. Man spekuliert einfach auf den Rückzug der Eltern.
In der Schule alles keine Frage, denn es besteht ohnehin Schulpflicht.
Na toll, bis mein Ex auf solche Fragen antwortet, sind die Kinder längst erwachsen… Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber wen interessiert das schon? Bis jetzt hat nur die Bank mal 2 Unterschriften verlangt, alles andere unterschreibe ich allein, sonst wären die Kinder bislang weder eingeschult, noch im Hort, noch geimpft, noch krankenversichert etc.
Oft wissen die entsprechenden Stellen nicht mal, daß wir getrennt sind, und fragen deshalb nicht nach. Da steht ja auch meistens „Unterschrift der Sorgeberechtigten“, nicht „Unterschrift ALLER Sorgeberechtigten“.
Ich wurde übrigens weder in der Krippe, noch Kita, noch Hort, noch Grund- oder weiterführender Schule nach Impfausweisen gefragt.
Die Schule, auf die meine Kinder gehen, hat nachgebessert. Die ersten beiden habe ich bei der Anmeldung einfach so mit einer Unterschrift durchgemogelt, beim dritten hatte ich GsD schon eine Vollmacht. Die Schulsekretätrin musste streng sein, sie kennt uns privat und hätte sonst zwei Unterschriften verlangen müssen.
Generell lässt sich die Tendenz der Rechtssprechung wie folgt zusammenfassen:
Wenn sich die Eltern, egal ob beide gemeinsam oder einer allein für das Impfen aussprechen, idealerweise nach den Vorgaben der STIKO wird dem kein Gericht entgegenstehen, solange keine erheblichen gesundheitlichen Bedenken gegen die Impfung – hier sprechen wir von einzelnen Impfungen – sprechen. Dies liegt vorallem auch daran, dass geimpft werden „soll“ und die Begrifflichkeit „soll“ gibt in der juristischen Auslegung den Regelfall vor.
Entscheidet sich jedoch ein Elternteil gegen eine Impfung oder gegen das Impfen generell oder bevorzugt der Elternteil einen individuellen Impfplan, der beispielsweise eine spätere Impfung als von der STIKO angedacht vorsieht, dann neigen die Gerichte dazu, den Elternteil der sich für eine STKO-konforme Impfung ausspricht, die Entscheidung alleine zu übertragen. Nicht nur das OLG FFM, sondern auch das OLG Düsseldorf und das AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg haben diese Auffassung geteilt und die Bedenken der hier verklagten Mütter mit relativ oberflächlichen Argumenten verworfen. Bezeichnend ist, dass im Fall in Düsseldorf in der mütterlichen Familienchronik schwerste Impfschäden, bis hin zum Tod bereits bekannt sind und damit zumindest hier die Bedenken absolut begründet sind.
Generell ist festzustellen, dass die Entscheidungsbefugnis über die Impffrage noch nicht die Impfung ist, sondern nur das Recht diese Entscheidung zu treffen, die wiederum muss dann verantwortungsbewusst abgewogen werden. Das Gericht entscheidet also nicht, dass geimpft wird, sondern nur wer es entscheiden darf.
Wer auf den Schein der öffentlichen Empfehlung vertraut, hat sich mit dem Thema leider nur sehr oberflächlich auseinandergesetzt. Dies ist auch so gewollt, da die Bürger dem Staat und seinen Vorgaben in diesem Bereich vertrauen sollen, durch die STIKO Empfehlungen soll dem Bürger der Entscheidungskonflikt weitestgehend genommen werden.
Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Arzt auch über noch so geringe Nebenwirkungen umfassend aufzuklären (vgl. BGH VI ZR 48/99, Urteil vom 15.02.2000). Aufgeklärt werden muss über jedes Risiko, das „dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet.“ Die Häufigkeit einer möglichen unerwünschten Arzneiwirkung ist dabei völlig unerheblich.
Im damals verhandelten Fall ging es um die Impfpoliomyelitis (VAPP), die mit einem statistischen Risiko von ca. 1:5 Millionen eine sehr seltene Komplikation darstellte. Die verbindliche Rechtsprechung: „Der Senat hält deshalb daran fest, dass grundsätzlich auch über äußerst seltene Risiken aufzuklären ist“.
Davon ist in der Realität nichts zu erkennen, weshalb eine konkrete Normierung zum Schutz der Patienten längst überfällig ist.
Die Diagnose eines Impfschadens ist ein weites Dunkelfeld, ohne klare Richtlinien und Normen, an denen sich Ärzte überhaupt orientieren könnten.
Seit dem Jahr 2001 gibt es eine gesetzliche Meldepflicht, die allerdings das Meldeverhalten der Ärzteschaft nachgewiesenermaßen noch nicht nachhaltig beeinflusst hat. vgl. Keller-Stanislawski et al.: Verdachtsfälle von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach dem Arzneimittelgesetz vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2003; Bundesgesundheitsblatt 47, S.1151-1164, 2004
Hier entsteht also ganz bewußt gewollt ein Kreislauf, indem Ärzte keine Schäden melden, da sie diese nicht erkennen und damit dem Paul-Ehrlich-Institut die Risikosignale fehlen um die Sicherheitsfrage forwährend bewerten zu können. Es bedarf einer Meldeverpflichtung jeder Komplikation der Gesundheit nach einer Impfung in einem fest definiertem Zeitraum, damit überhaupt vergleichbare Risikosignale entstehen.
Besonders erschreckend sind Forschungsergbenisse aus dem Juni 2016 mit Gardasil, die zugleich die Frage der aluminiumhaltigen Begleitstoffe thematisiert:
Mit dem HPV Impfstoff Gardasil© dominiert Sanofi-Pasteur MSD den Markt der HPV Impfung „gegen“ die Veränderungen, die gemein hin als Gebärmutterhalskrebs diagnostiziert werden. Eine im Juli 2016 veröffentlichte Studie, die unter anderem die Verwendung von aluminiumhaltigen Placebos zur Impfstoffsicherheit kritisiert, kommt zu dem Ergebnis, dass der Impfstoff Gardasil©, zusammen mit seiner aluminiumhaltigen Komponente, über das Potential verfügt, neuro-entzündliche und Autoimmun-Prozesse auszulösen, die zu Verhaltensveränderungen führen.
Sowohl die mit Gardasil©, als auch mit Aluminiumhydroxid im Alter von 6 Wochen geimpften Mäuse zeigten im Alter von 7,5 Monaten gegenüber der Kontrollgruppe signifikante Auffälligkeiten im Verhalten, die aufgrund des Testverfahrens eindeutig auf Depression und nicht auf lokomotorische Störungen zurückgeführt werden konnten. Die mit dem Wirkstoff Gardasil© geimpften Mäuse zeigten bereits mit 4,5 Monaten signifikante Auffälligkeiten im Verhaltenstest.
Die HPV-Antikörper im Blutserum der mit Gardasil© geimpften Mäuse zeigten eine Kreuz-Reaktion mit von gesunden Mäusen gewonnenem Gehirn-Protein-Extrakt. Das mutmaßliche Ziel-Antigen im Gehirn, mit dem der HPV-Antikörper reagiert, sollte durch weitere Untersuchungen analysiert werden können. Die immunhistochemische Untersuchung der mit Gardasil© geimpften Mäuse ergab außerdem eine Aktivierung der Mikroglia (Immuneffektorzellen) in der CA1 Region des Hippocampus nur bei den mit Gardasil© geimpften und nicht bei den mit Aluminiumhydroxid geimpften Mäusen, was auf eine Anfälligkeit für Nervenentzündungen in dieser Hirnregion durch die Immunisierung mit Gardasil© in dieser Hirnregionen hindeutet.
Dem Hinweis auf Auslösung neuro-entzündlicher Prozesse durch den Impfstoff Gardasil© ist größte Bedeutung zu schenken , da sowohl in der medizinischen Literatur als auch in der Datenbank zur Impfstoffüberwachung eine ständig zunehmende Zahl von schweren Nebenwirkungen in Form von neurologischen Schäden im Zusammenhang mit der HPV- Impfung dokumentiert werden. Von den insgesamt 152 durch pubMed identifizierten Fällen betreffen immerhin 85% (129) neuroopthalmologische Erkrankungen.
vgl Nbar, R., Weiss, R., Tomljenovic, L. et al. Behavioral abnormalities in female mice following administration of aluminum adjuvants and the human papillomavirus (HPV) vaccine Gardasil, Immunol Res (2016). doi:10.1007/s12026-016-8826-6
Das Thema ist viel zu tiefgründig um hier einfache Aussagen treffen zu können.
Das ist ein Kommentar, der mein Fassungsvermögen übersteigt. Ich glaube auch nicht, dass das jemand komplett durchliest. Geht das nicht etwas allgemeinverständlicher? Habe sehr gezögert, ihn freizuschalten. Viele Grüße!
ok kurz gesagt:
Impfen ist nur dann sicher, wenn die Sicherheitslage umfassend bewertet werden kann. Dies kann nicht richtig bewertet werden, da es an Risikosignalen fehlt. Die Ursache ist die mangelhaft reglementierte Aufklärungspflicht der Ärzte bei dem Aufklärungsgespräch, die in der Folge dafür sorgt, dass sehr viele Impfschäden nicht erkannt werden.
Es bedarf also um überhaupt etwas bewerten zu können einer klar definierten Aufklärung, wie z.B. beim Narkosegespräch und einer konsequenten Erfassung der gesundheitlichen Veränderung nach Impfungen (z.B. bis zum 42. Tag nach der Impfung sind Schäden durch die Impfung keine Seltenheit) – nur dann kann man eine ordentliche Sicherheitsbewertung realisieren und nur auf dieser Grundlage kann ein Gericht hier auch sinnvoll entscheiden. Es fehlt an einer ordentlichen Datengrundlage, da beim Thema Impfen an allen Stellschrauben manipuliert wird um den Impfgedanken nicht in Frage stellen zu müssen.
Dankeschön! In diesem Text geht’s aber ja nicht um die Sicherheit des Impfens. Sondern darum, wer darüber entscheidet, ob das Kind geimpft wird. Und dass Impfen also blockiert werden kann, auch wenn es der betreuende Elternteil wünscht. Und das halte ich für hoch problematisch.
Liebe Frau Dr. Finke,
gerade dann wenn Sie es für problematisch erachten, kann die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht erfolgen, ohne die Gründe der Kritiker zu hinterfragen. Das Gericht muss sich mit diesen Gründen auseinandersetzen und die Beschlüsse liegen mir ebenso vor, wie die Akteninhalte in den Verfahren OLG Düsseldorf und Berlin. Daraus geht hervor, dass sich das Gericht hier ausschließlich an der öffentlichen Wahrnehmung von Schutzimpfungen orientiert.
Diese ist jedoch schön gefärbt, aus ganz verschiedenen Interessen:
Ein Interesse ist, dass der Staat ein legitimes Interesse hat Krankheit zu verhindern, denn damit vermindert er Kosten, Hospitalisierung und Arbeitsausfall und zugleich also den Verlust von Einnahmen durch die Arbeit der Menschen. Diese Ziele können Sie dem nationalem Impfplan auch entnehmen.
Wenn Sie dieses Thema als Bloggerin anschneiden, dann ist es mehr als wünschenswert, wenn Sie die Hintergründe beleuchten und nicht nur oberflächlich drauf blicken.
Es geht dabei gar nicht um das Für oder Wider von Schutzimpfungen, sondern um die Frage ob ein Gericht, dass mit diesem Sachverhalt bemüht wird, überhaupt auf einer Datenlage entscheiden kann, die dafür notwendig ist, oder ob das Gericht anhand Daten entscheidet, die einem gesteuertem Einfluss unterliegen.
Nur in ihrem Bereich, dem SG Konstanz betreue ich zwei Fälle von Impfgeschädigten Kindern vor Gericht – Sie können gerne die Eltern fragen, ob diese im Vorfeld über die Risiken aufgeklärt wurden, ob sie im Nachhinein als der Schaden eintrat gut von Behörden, die für die Versorgung bereut wurden um dem geschädigtem Kind die Hilfe zu Teil werden lassen, die aus der Aufopferungstheorie entsteht.
Sie werden ernüchternd feststellen, dass die Eltern von allen Seiten allein gelassen wurden, angefeindet wurden und das nun ein Gericht klären muss, ob ein Schaden vorliegt, um die notwendige Hilfe zu erhalten. Daher mussten die Mütter die Arbeit aufgeben um das pflegebedürftige Kind zu betreuen. Glauben Sie wirklich, dass diese Eltern an die Öffentlichkeit gehen? Wann sollen sie dies noch machen? Es betrifft viel mehr Menschen, als man denkt und die verschwinden im Untergrund unterhalb jeglicher Wahrnehmung.
In einem bereits anerkannten Fall einer Schädigung durch Gardasil im Land Baden Würtemberg, war sich das Land nicht zu schade ein gynäkologisches Gutachten über die Geschädigte zu beantragen, um zu klären ob die wahren Ursachen der Erkrankung nicht ein sexueller Missbrauch in der Familie sind.
Alles das sind die Folgen von schlechtem Risikomanagment, mieser Aufklärung und einem Gedanken der Schutzimpfung auch heute einen extrem hohen Stellenwert zu bieten.
Wie Sie sehen, geht die eine Thematik nicht ohne die andere, denn es ist unzertrennlich miteinander verbunden.
Die Sicherheit von Impfstoffen kann gar nicht hoch genug bewertet werden, denn daran hängen sowohl, als auch die Leben von Menschen und die müssen darauf vertrauen können und dürfen, dass der Staat alles menschenmögliche dafür unternimmt, sie vor Schaden, egal welcher Art zu bewahren!
Lieber Herr Schmid,
ich kann und will als Bloggerin in dieses Thema nicht mit der Detailliertheit eines ZEIT-Dossiers eingehen. Ich stelle hier meinen Standpunkt dar. In der Rubrik Standpunkt. Und mache auf das Thema und die neue Rechtslage aufmerksam. Nicht mehr und nicht weniger.
Liebe Frau Dr. Finke,
wenn ihr Standpunkt die Festigung der Entscheidungsfreiheit des alleinerziehendem und betreuendem Elternteil ist, bleibt unabdingbar daran die Frage geknüpft, was das Beste für das Kind ist.
Sie folgern richtig, aus den Akteninhalten geht hervor, dass die Gesundheit des Kindes nicht das wirkliche Thema war, sondern es um Machtspiele von Expartnern geht, die sich einen Wunden Punkt, das Wohl des eigenen Kindes heraussuchen und dort eine Angriffsfläche erkennen, die sie dann schamlos nutzen. Im Fall von Düsseldorf gab es nur betreuten Umgang, was um so mehr zeigt, dass sich die Gerichte an den vorgegebenen STIKO Empfehlungen orientieren und nicht am Wohl des Kindes.
Die Krux liegt also weit dahinter und hat ihre Auswirkung nun eben bis dort hin entfaltet.Es freut mich, dass Sie das Thema aufgreifen – wünschenswert wäre hier wirklich in einem vielleicht neuem Thema die Impffrage an sich.
Wenn ich sehe, was der Ex meiner Nachbarin so alles mitentscheiden und unterschreiben muss, kann ich ihr eigentlich nur raten, die Unterschrift vom Ex fälschen zu lernen. In Kindergarten, Schule, Hort, dauernd müssen beide Eltern unterschreiben – wenn sie denn getrennt leben. Bei meinem Mann und mir reicht eine Unterschrift. Ich halte das für Bevormundung. Schlimm, und es wird immer schlimmer.
Hallo Frau Dr. Finke,
finde es ziemlich dreist was sich „Schmid“ hier erlaubt. Einem fanatischen Impfgegner sollte man hier kein Forum bieten. Ansonsten machen Sie bitte weiter mit Ihrem tollen Blog. Viele liebe Grüße.
Liebes Tigerbabe,
scheinbar hat sie die Tiefe des Themas nicht wirklich erreicht, denn Impfgegner führen in aller Regel keine Argumente an, die sich durch wissenschaftliche und anerkannte Studien nachweisen lassen, sondern reagieren auf das Thema Impfungen völlig anders. Vielleicht nutzen Sie einmal ihre Kraft in die Recherche der von mir zitierten Studien und überdenken einfach nochmal die Sinnhaftigkeit diese anzuführen, wenn man ein fanatischer Impfgegner wäre. Mir geht es um die Sicherheitsbewertung von Impfstoffen und die kommt maßgeblich den impfenden Eltern zu Gute, denn fanatische Impfgegner lehnen generell jede Impfung ab und müssen sich deswegen mit der Sicherheit von Impfstoffen erst gar nicht auseinandersetzen. Ihre Argumentation ist also vollkommen haltlos und in sich nicht schlüssig. Die zutreffende Bewertung der Sicherheitsfrage kommt letztlich wiederum nur den impfenden Eltern zu gute und nicht den Impfgegnern. Impfgegner kann man von den Vorteilen einer Impfung nicht überzeugen, ganz egal mit welchem Argument. Haben Sie dies alles in ihrem kurzem Statement bedacht? lg Schmid
Finde Schmid ,neutral und sachlich ! man sollte Wertneutral lesen .LG
Der Vater und ich sind vollkommen unterschiedlicher Meinung, was das Impfen betrifft. Für unser Kind ist es sicherlich das Beste, dass wir beide gemeinsam darüber entscheiden dürfen und es nicht Opfer einer extremen Meinung wird.
Was wäre denn eine extreme Meinung „pro-Impfen“?
Dem STIKO-Impfplan zu folgen kann mit „extreme Meinung“ ja nicht gemeint sein?
Interessant wird es dann, wenn Schadensersatzforderungen möglich werden, weil eins der beiden Elternteile nicht zugestimmt oder ein anderes eigenwillig gehandelt hat. Ein Grund, warum Ärzte über kurz oder lang sich ganz sicher an die Unterschriftspflicht halten werden.
Dieser Satz liest sich wie Hohn „Gerade für berufstätige Alleinerziehende ist ein krankes Kind eine echtes Problem, denn sie sind auf das eigene Einkommen in besonderem Maße angewiesen“. Ein krankes Kind ist zuallererst ein echtes Problem für das Kind. Sprich, in erster Linie sollte es beim Impfen darum gehen, dem Kind etwas Gutes zu tun, nicht der berufstätigen Mutter.
Und @Tigerbabe, vielleicht sollten Sie mal Ihre Intoleranz überdenken. Ich bin auch fürs Impfen, was aber nicht heißt, dass Impfgegner nicht ihre Meinung äußern dürfen oder durch ihren fanatischen Kommentar mundtot gemacht werden. Wenn das so weiter geht, leben wir bald in der DDR2.0
Tja, Ulinator – das Problem ist nur, dass das Wohlergehen des Kindes unzertrennlich an das der Mutter gekoppelt ist. Nur wenn es ihr gut geht, kann sie gut für das Kind sorgen. So die gängige Auffassung unter Fachleuten (siehe Dr. Alexandra Widmer, stark und alleinerziehend). Und auch die Berufstätigkeit dient dazu, die Familie zu ernähren, und dem Kind ein sicheres Zuhause zu schaffen. Es ist nicht ganz so simpel, man kann dieses Thema nicht nur vom Kind auf aufzäumen.
Ich finde diesen Standpunkt mehr als traurig. Nur weil der Vater nicht bei seinen Kindern wohnt darf er nicht mitentscheiden? Was für eine traurige antiquierte Meinung. Schon mal gefragt ob er das erkrankte Kind nehmen und hüten möchte? Viele getrennte Väter in meinem Umkreis denen das Leben von Frauen die denken sie haben mit der Trennung die Alleingewalt über die Kinder zugesprochen bekommen würden sofort hier schreien und lossocken. Es ist eine Frechheit zu unterstellen der Mann wolle der Frau das Leben unnötig schwer machen. Und genau aus diesem Grund kommt die Gesellschaft bei gemeinsamen Sorgerecht nicht weiter und die Gleichstellung ist nen Witz. Mein Exmann und ich besprechen nach wie vor alle Entscheidungen und der Arzt kann ihn zu allen Entscheidungen befragen – weil er nämlich als Vater Raum in meinem Leben und im Leben unserer Kinder bekommt ist er bei jeder wichtigen Untersuchung dabei oder übernimmt sie sogar und schafft mir Freiraum. Ist ganz einfach und tut echt gar nicht weh.
Wenn das so klappt, ist es doch super. Und wird gar keinen Streit geben. Ich finde das ganz wunderbar, und meine das nicht ironisch. Aber was ist mit den Eltern, wo das eben nicht so funktioniert!? Wo einer nicht mal mit zur Mediation gehen will, einfach nur überall, wo er sich querstellen kann, querstellt?
Ich muss jetzt leider sagen, dass ich nicht mehr als ein Exemplare der beneidenswerten Gattung „engagierte getrennte Väter“ kenne. Die anderen, die ich kenne, kümmern sich von gar nicht bis zu nach Lust und Laune. Konsistenz eher nicht zu erwarten. Ich finde, die Person, bei der die Kinder überwiegend leben, und die ihren Alltag darauf abstimmt, muss einfach im Alltag mehr Entscheidungsrechte haben als der Wochenend-bis-zweimal-im-Jahr-Vater. Die Kinder und der überwiegend betreuene Elternteil sind wesentlich mehr betroffen von Alltagsentscheidungen als der andere Elternteil. Warum letzterer privilegiert wird und im schlimmsten Fall einfach schikanös handeln kann, erschließt sich mir nicht.
Ich habe leider festgestellt das der Unwillen der Väter meist an den Müttern liegt. Die Väter haben keine Lust zu betteln, ständig nachzuhaken oder nur in den Alltag der Mütter eingepasst zu werden. Sie wollen selbbestimmt mit ihren Kindern umgehen. Ich höre immer nur von tollen Familienvätern in Ehen und wenn sie getrennt sind wollen sie ihre Kinder nicht mehr um sich haben? Seltsam? Ja finde ich auch. Als neue Familienkonstellation sollte man sich neu finden und sich dann als Mutter auch mal selbst reflektieren. Und sich nicht bemühem eine neue Struktur ohne Vater aufzubauen und ihn als Eindringling darzustellen und zu behandeln.
Ist komplett das Gegenteil dessen, was ich erlebt habe, von Freundinnen höre, und in Frauenkreisen generell. Schon sehr seltsam.
aber diese Nebenkriegsschauplätze welcher Vater sich wirklich kümmert und welche Mutter mehr Rechte in der Entscheidung braucht ist doch völlig am Thema vorbei. Wenn Du STIKO konform impfst, dann passt es. Wenn nicht und der andere Elternteil würde aber STIKO konform impfen, bekommt er eben das elleinige Entscheidungsrecht – es geht also nicht um das was für das Kind in dem Fall richtig und gut ist, oder für den betreuenden Elternteil, sondern es geht darum was dem Willen entspricht, dass geimpft wird. Es geht ja nur um die Frage der Entscheidung und nicht um die Spritze im Arm des Kindes…..nur wer sagt ob oder ob nicht und wenn ja, wie genau!
Das Gericht interessiert sich nicht für die Frage ob die Mutter die bessere Entscheidungsträgerin ist, da das Kind bei ihr lebt – das Gericht interessiert sich für das Wohl des Kindes und das ist angesichts einer öffentlichen Impfempfehlung bereits vorgegeben!
Immer locker bleiben! Damals im Studium hieß es immer: solange es keine Entscheidung vom BGH gibt, kann jedes Gericht bzw. jeder Richter tun und lassen was er will. Somit einfach abwarten und Tee trinken.
Please excuse me for writing in English… You may be interested in the UK situation.
In the UK, for most purposes, any body with „parental responsibility“ (which usually means the parents, but can also mean eg the local authority if the child is in care) can give consent for a medical procedure.
In 1999, however, two parents differed about whether a boy should be circumcised. A court („In the matter of Re J (child)“) decided that for „controversial procedures“, such as circumcision, the consent of all bodies with parental responsibility was required.
In 2003 – at the height of concerns about MMR vaccination, following the fraudulent and subsequently withdrawn paper by Andrew Wakefield – an appeal court („B (a child) [2003] EWCA Civ 1148 (30 July 2003)“) heard two cases in which parents disagreed about whether the child should be vaccinated. The court concluded in both cases that the child should be vaccinated, as vaccination was in the child’s best interests. Sadly, however, it said that the decision was specific to those two cases, and not a rule that could be followed in other cases.
While MMR vaccination has never really been controversial scientifically – we’ve always known it to be extremely safe, extremely effective, and very much in every child’s best interests – it was at that time viewed by many people as controversial. Since then, of course, the massive amount of evidence that has been accrued and published, and the revelation of Wakefield’s misfeasance, means that most people accept, now, that MMR vaccination is not „controversial“. So it is likely that the procedure would no longer be considered controversial in law, and the consent of only one parent would be required. As far as I know, this has not been tested in court.
If you want to know more, there’s more at the following websites:
http://www.quackwatch.org/03HealthPromotion/immu/mmrappeal.html
http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Fam/2003/1376.html
And the circumcision case: http://www.bailii.org/cgi-bin/markup.cgi?doc=/ew/cases/EWCA/Civ/1999/3022.html
Hi Peter, you came here via twitter, right? I think I saw someone mentioning you into a conversation about this blogpost. (Just being curious.)
And thank you, I did find this interesting!
Vielen Dank an Herrn Schmidt für seine klugen – über den Tellerrand hinausgehenden – Gedanken.
Neben dem m. E. völlig weltfremden Urteils des Gerichts liegt hier nämlich das eigentliche Problem!