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Warum das Wechselmodell als Standard großer Mist ist

Auf den ersten Blick klingt die Forderung gut: Männer sollen sich auch nach der Trennung gleichberechtigt um ihre Kinder kümmern können. Und das geeignete Mittel soll das Wechselmodell sein.

Das ist, was von Väterrechtlern unterwanderte Aktivisten gerade in einer Splittergruppe der FDP fordern, und sie haben es sogar so weit gebracht, dass die Position „Wechselmodell als Standard auch bei zerstrittenen Eltern“ es bis ins offizielle Parteiprogramm geschafft hat, wenn auch nach einer Kampfabstimmung, die äußerst knapp ausging. Diese Leute diskutieren mit aggressiver Verve auf Facebook und twitter, und wenn ich die FDP wäre, wäre mir das sehr peinlich – aber bei dem niedrigen Frauenanteil, die die FDP hat, ist die Frage, ob das nun peinlich ist oder nicht, wahrscheinlich müßig und für die Liberalen irrelevant. Hauptsache, es bringt Wählerstimmen. Hat ja funktioniert.

Auch die SPD spricht seit neuestem davon, das Wechselmodell als gesetzlichen Standard einzuführen, hält sich aber bedeckter, was hochstrittige Eltern betrifft, und merkt gerade, wo ihr massenhaft die Wähler davonlaufen, dass mit diesem Teil ihres Wahlprogramms vielleicht gerade bei Frauen kein Staat zu machen ist. Immerhin hat Familienministerin Katarina Barley, nachdem sie ziemlich lange zögerte, sich klar geäußert, dass ein Wechselmodell bei Gewalt in der Beziehung keine Option ist – aber jede/r, der/die schonmal mit häuslicher Gewalt zu tun hatte, weiß wie schwer diese zu beweisen ist, wenn nicht gerade Würgemale, offene Platzwunden und eindeutige blaue Flecken dokumentiert sind. In manchen Fällen, siehe Vergewaltigungsanzeigen, reicht nichtmal das, wenn sich der Prozessgegner einen guten Anwalt leisten kann, womit wir schon beim ersten Punkt sind, der hier eine gewaltige, das Kindeswohl und Mütterwohl gefährdende Schieflage produziert:

Gehaltseinbußen von Frauen nach der Geburt = schlechterer Anwalt

Meist ist es, auch wegen des Gender Pay Gaps, die Frau, die in den Jahren nach der Geburt beruflich kürzer tritt. Wenn im Zuge einer Trennung ihr finanzieller Rahmen weiter schmilzt, dann kann sie sich vielleicht nur noch einen Anwalt über die aufwändig zu beantragende Prozesskostenhilfe leisten. Dafür erhalten Anwälte niedrige Standardsätze, und diese motivieren weder zu besonderer Leistung noch arbeitet jeder Anwalt für diesen Satz. Ein Gerichtsprozess kostet viel Geld, und mindestens so viele Nerven. Was am Ende dabei rauskommt, wird einem kein seriöser Anwalt vorhersagen, insbesondere vor Familiengericht – und salomonische Urteile sind leider die Ausnahme. Die Genehmigungszahlen für Prozesskostenhilfe gehen übrigens aktuell zurück, weil die Hürden erhöht wurden.

Jedes Kind sagt, es liebe beide Eltern

Wenn Gesetzgeber, Väterrechtler und weitere Prozessinvolvierte vom Jugendamt oder Gutachter hinzugezogen werden, soll das Kindeswohl entscheidend sein, so stellen sich das die Wechselmodellbefürworter vor. Aber welches Kind sagt nicht, es wolle bei beiden Eltern leben? Sogar Kinder, die massive Gewalt gegen die Mutter oder sich selbst erlebt haben, tun das. Allein die Frage schon stürzt ein Kind in massive Loyalitätskonflikte. Richter haben übrigens keine Pflicht zur Fortbildung, und wenn dann noch mangelhafte Gutachten ins Spiel kommen, was leider in erschreckender Zahl vorkommt, dann kann das Urteil des Familiengerichts entsetzliches Unglück verursachen. Das passiert jetzt schon in etlichen Fällen, wo Frauen das Sorgerecht für ihr Kind verlieren, weil ihnen Bindungsintoleranz und Enfremdung des Kindes vom Vater vorgeworfen wird – Frauen, die ihr Kind vom psychisch kranken Vater schützen wollen, aber keine ausreichende Belege für dessen Zustand haben.

Frauen werden länger in schädlichen Beziehungen bleiben, aus Angst ums Kind

Welche Frau, die daran denkt, sich von einem Mann zu trennen, der Zuhause nur noch schlechte Stimmung verbreitet, sexuelle Dienste einfordert und sich kaum um Haushalt oder Kind kümmert, wird sich zukünftig noch trauen, eine Scheidung einzureichen? Wenn das Wechselmodell auch bei zerstrittenen Eltern kommt, dann muss sie nun damit rechnen, dass ihr zukünftiger Exmann die neue Gesetzeslage ausnutzen wird, um sie einzuschüchtern.

Bisher war es so, dass die Kinder bei demjenigen bleiben, der/die sich hauptsächlich um sie gekümmert hat. Das nennt man Kontinutitsätsprinzip und ist auch gut so, denn gerade Kinder in Trennungssituationen brauchen Stabilität und nicht noch zusätzliche Umbrüche im Leben. Gleichberechtigtes Engagment vor einer Trennung ist zukünftig überflüssig, wenn solch eine Gesetzesänderung kommt. Der Mann kann sich quasi aufs Berufsleben und Geldscheffeln konzentrieren, während die Frau immer abhängiger von ihm wird.

Weiterhin keine Pflichten, aber mehr Rechte für Väter

Das wirklich gemeine an der Entwicklung ist, dass Väter nicht gezwungen werden können, sich nach einer Trennung ums gemeinsame Kind zu kümmern. Momentan funktioniert ja noch nicht einmal die Einforderung des Unterhaltes so gut, dass mehr als 25% der Alleinerziehenden Geld fürs Kind erhalten. Wenn nun also eine Frau, die sich getrennt hat, vor einem Famliengericht versucht darauf hinzuwirken, dass der Exmann sich kümmern muss, wird sie auflaufen. Eine Pflicht zum Kümmern gibt es nicht, ebensowenig, wie es eine Möglichkeit gibt, das Wechselmodell durchzusetzen, wenn sie als Mutter das gerne möchte, aber der getrennte Vater findet, seine ehemalige Familie gehe ihn nichts mehr an. Dann hat die Frau Pech gehabt.

Kindeswohl? Zweifelhafte Studien werden ins Feld geführt

Wenn argumentiert wird, Kinder, die im Wechselmodell lebten, seien psychisch weniger auffällig und hätten niedrigere Stresslevel, dann muss jedes Mal genau hingeschaut werden, wer da genau als Studienobjekt hinzugezogen wurde. Es ist klar, dass es Kindern besser geht, wenn sich die Eltern gut verstehen und sie sich gemeinsam aufs Wechselmodell geeinigt haben.

Stimmen die Strukturen und erleben die Kinder eine stabile Umgebung, in der beide Eltern noch gut miteinander kommunizieren können, ist das Wechselmodell toll. So wie bei meinen Freundinnen in Skandinavien, die dieses Modell ganz selbstverständlich leben. Ich war nach meiner eigenen Trennung übrigens ziemlich neidisch darauf, wie gut sie das mitsamt Expartnern hinbekommen haben. Hätte ich auch gerne gemacht.

Fazit: Wo das Wechselmodell funktionert, braucht es keine staatliche Regelung

Eltern, die sich gut verstehen und gut miteinander kommunizieren können, die die Strukturen für ein Wechselmodell bieten (räumliche Nähe, eigenes Zimmer in beiden Wohnungen, gesicherte Betreuung), brauchen keinen Gesetzgeber, der ihnen ein Wechselmodell als Standard vorschreibt. Und für alle anderen, insbesondere für diejenigen,die sich so sehr zerstritten haben, dass sie vors Familiengericht ziehen, ist das Wechselmodell schädlich. Am allerschädlichsten aber für das Kind, das zum Spielball zwischen zerstrittenen Eltern wird und wöchentlich seine Umgebung wechseln muss, und das vielleicht als reine Rachemaßnahme oder Zeichen einer Machtdemonstration seinen Lebensmittelpunkt verliert. Eine entsetzliche Vorstellung.

Zum Weiterlesen: Standpunkt des VAMV zum Thema Wechselmodell

Hier im Blog: Wechselmodell – auch, wenn Papa* es nicht will?