Wer gemeinsame Kinder hat und irgendwann, eines bösen Tages, feststellt, dass ein Zusammenleben mit dem Partner nicht mehr möglich ist, setzt sich im besten Fall mit dem Partner oder Ehemann zusammen und bespricht auf Elternebene, wie man weiter vorgeht und ohne viel Streit eine friedliche, faire Trennung hinbekommt.
In diesem Idealfall einigen sich die Eltern über wichtige Eckpunkte, bevor sie dem Kind gemeinsam erklären, was sich ändern wird, und dass sie beide als Eltern weiterhin für das Kind da sein werden, auch wenn sie getrennte Wohnungen haben.
Das wäre der Idealfall. Der ist leider nicht immer zu verwirklichen, denn gar nicht so selten will einer der Ehepartner die Trennung nicht akzeptieren und weigert sich, beim Finden einer sinnvollen Lösung zu helfen, Und dann gilt für verheiratete wie unverheiratete Paare: Achtung, es kann schwierig werden. Und glaubt mir, das ist dann nicht wie in den TV-Kommödien, wo Wände durch Häuser gezogen werden, ein paar lustige Dinge vorfallen, und sich hinterher alle lieb haben.
Zuerst einmal sollte der Weg des Trennungswilligen zum Anwalt führen, und gleichzeitig zu einer Frauenberatungsstelle oder einer Männerberatung. Denn ein Anwalt rät immer nur, was rechtlich wasserdicht ist, und eine Beratungsstelle berät auch in Sachen Grauzone, soll heißen, kann wertvolle Tipps gegen, die ein Anwalt verschweigt oder gar nicht kennt. Wer meint, kein Geld für den Anwalt zu haben, kann Prozesskostenhilfe beantragen (bei einem Vermögen von unter 2.600 €), und die Erstberatung beim Anwalt kostet maximal 190 € plus Mehrwertsteuer, also 249,90 €).
Wenn beide Partner im Mietvertrag stehen und gemeinsame Kinder vorhanden sind, darf nicht ein Partner einfach mit den Kindern ausziehen, selbst wenn es der Elternteil ist, der sich vorher überwiegend um das/die Kinder gekümmert hat und schwerwiegende Dinge vorgefallen sind (Z.B. Alkoholismus, Drogenmissbrauch, Gewalt gegen Kinder/Ehepartner, Spielsucht, psychische Krankheiten, eheliche Untreue, etc.). Eine Wegweisung durch die Polizei kann in einigen Fällen kurzfristig für Ruhe sorgen, aber sie gilt nur begrenzte Zeit, normalerweise 14 Tage, danach hat der Ehepartner wieder das Recht, sich in seiner Wohnung aufzuhalten. Und das Mittel des angeordneten Auszugs, also der Wohnungszuweisung an den in der Wohnung verbleibenden Partner, hat nur sehr selten Aussicht auf Erfolg bei deutschen Familiengerichten, die solch eine Entscheidung im Eilverfahren treffen müssten.
Haben beide Eltern das Sorgerecht, was selbst bei unverheirateten Paaren normal ist, dann wäre der Auszug eines Ehepartners mit den Kindern gegen den Willen des anderen Partners Kindesentzug, und das sehen sowohl Jugendamt als auch Familiengerichte gar nicht gerne: Ein ungenehmigter Auszug samt Kind/ern wird dem „flüchtenden“ Ehepartner nachteilig ausgelegt, auch wenn der zurückbleibende Partner informiert wird, wo sich das/die Kinder aufhalten.
Der nächste Weg führt den Ehepartner, der sich trennen will, also zum Jugendamt, um sich rückzuversichern, dass es dem Kindswohl entspricht, wenn die Trennung vollzogen wird und eine räumliche Trennung auch gegen den Willen des anderen Ehepartners unterstützt wird. Dabei ist es wichtig, Beweise für die Gründe der Trennung zu haben, und auch glaubhaft machen zu können, dass man selbst das Kind mehr als 50% betreut hat in den vergangenen 12 Monaten, was für die Zahlung von Unterhalt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidend ist. Es reicht, das Kind nachweislich mehr als 50% betreut zu haben, um ein Wechselmodell verhindern zu können, bei dem das Kind nach der Trennung zu 50% vom einen und 50% vom einen Elternteil betreut würde, mit zwei Wohnsitzen und ohne Zahlung von Unterhalt.
Nun heißt es noch, entweder den Ehepartner zum Auszug zu bewegen oder selbst ausziehen. Solange eine Patt-Situation herrscht, also rechtlich und von den Ämtern her unklar ist, welcher der Ehepartner welche Schritte einleiten darf, ist es klug, das Trennungsjahr offiziell einzuläuten, am besten schriftlich durch eine Anwaltserklärung (das geht dann per Einschreiben an den Ehepartner in den eigenen vier Wänden). Denn erst nach Ablauf des Trennungsjahrs kann sich scheiden lassen – die Scheidung selbst kann schon 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Sie geht endgültig mit einer räumlichen Trennung und der Festlegung von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt einher.
Regeln für das Trennungsjahr unter einem Dach:
- Trennung von Tisch und Bett = in getrennten Zimmern schlafen, oder auf dem Sofa und nicht mehr gemeinsam essen oder einkaufen
- Im Kühlschrank separate Bereiche für beide Partner einrichten, in denen sie ihre Lebensmittel aufbewahren
- Nicht mehr für den Partner mitwaschen, bügeln, Wäsche zusammenlegen
- Wenn vorher ein gemeinsames Haushaltskonto vorhanden war, um Miete, Strom etc. zu begleichen, muss das nicht geändert werden, egal ob das Konto auf beide oder nur einen der Partner läuft.
- Auch bei gemeinsamen Kindern nicht mehr mit dem Partner essen – lieber den Partner mit den Kinder essen lassen, oder selbst mit den Kindern essen – aber eben nicht gemeinsam, als Familie
- Keinen Sex/Kuscheln mehr (Ausrutscher zählen nicht als Problem und wären auch nicht beweisbar)
- Aufschreiben, wer sich wie lange um das/die Kinder kümmert (wegen Unterhalt und Sorgerecht!)
- Sich benehmen, als lebte man in einer losen WG
Wer Mitglied in einem Mieterverein ist, tut gut daran, sich auch dort bereits im Trennungsjahr beraten zu lassen – denn die Situation rund um den Auszug eines der Vertragspartner der ehelichen Wohnung ist kompliziert. So kann nicht einfach einer der Ehepartner den Mietvertrag kündigen und der andere Partner den Vertrag übernehmen, es muss eigentlich ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter gemacht werden oder zumindest ein schriftlicher Zusatz aufgesetzt und unterschrieben werden.
Auch was die Klauseln bei Auszug und Renovierung sowie Schönheitsreparaturen und die Rückzahlung der Kaution betrifft, sollte man sich informieren, um nicht alleine auf teuren Reparaturen sitzen zu bleiben.
Wichtige Schlussbemerkung: Ich bin kein Jurist und übernehme keine Haftung für diese Hinweise. Sie sind ausschließlich von mir als Privatperson an betroffene Privatpersonen gedacht. Es soll hier auch nicht der Eindruck enstehen, dass die Mütter immer „die Guten“ seien. Alle Tipps gelten für Männer und Frauen.