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30 politische Forderungen für Alleinerziehende

Bald wird eine neue Bundesegierung die Familienpolitik neu verhandeln. Und da ich in Gesprächen mit PolitikerInnen immer wieder merke, dass sie meist nur Teilbereiche dessen, was im Argen liegt, im Fokus haben, gibt’s zum 10. Bloggeburtstag eine Übersicht der Dinge, die Alleinerziehende von der Politik bräuchten.

Es muss auch gar nicht alles auf einmal sein – manches ist sehr langfristig gedacht, manches müsste eigentlich längst schon umgesetzt sein. Falls die Politik jedenfalls Ideen sucht, wie Alleinerziehenden politisch unter die Arme gegriffen werden kann, hier ist mein Rundumschlag, ein umfassender Katalog an Forderungen, meine 30 politischen Forderungen für Alleinerziehende. Bedient euch!

Steuerlich/finanziell

  1. Kindergrundsicherung (Achtung, muss unabhängig von der Umgangsregelung sein, sonst gibt es weiteres Hickhack um einzelne Tage, Betreuungszeiten, wie bei Hartz IV, und setzt eventuell Fehlanreize in Richtung Wechselmodell.)
  2. Abschaffung des Ehegattensplittings, das kinderlose Ehen fördert und Alleinerziehende benachteiligt. Stattdessen z.B. Individualbesteuerung, wie vom VAMV gefordert.
  3. Fördergelder für den Bau von Alleinerziehenden-Wohnraum in Clusterform oder mit WG-Charakter (Derzeit kann ein Zusammenzug finanzielle Nachteile bringen, man muss getrenntes Wirtschaften nachweisen und wird vom Finanzamt ansonsten mit Entzug der Steuerklasse 2 bestraft. Bei Hartz IV gilt man als Bedarfsgemeinschaft, wenn man mit einem weiteren Erwachsenen im Haushalt lebt.)
  4. Für Steuerklasse 2 muss maßgeblich sein, ob noch ein 1 Kind unter 18 bei der AE im Haushalt lebt, nicht, ob ein bereits erwachsenes Kind noch dort wohnt. Ist ein Problem für Alleinerziehende mit mehreren Kindern: sobald das erste Kind 18 wird und z.B. jobbt, um Geld für den Auszug zu verdienen, gilt es als Miternährer, wird steuerrechtlich behandelt wie ein Partner.

Gesundheitlich/sozial

    1. Gutscheine für Haushaltshilfen zur praktischen Entlastung (Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung von 2018 festgehaltenen Vorhabens!)
    2. Prävention: Wahl zwischen Mutter-Kind Kur und regelmäßiger Haushaltshilfe als präventive, entlastende Maßnahme. (Kommt finanziell aufs selbe raus.)
    3. Anlaufstellen: Schaffung von qualifizierten, niederschwelligen Beratungsstellen – Alleinerziehendenlotsen in jeder Stadt, die durch den Dschungel an Familienleistungen helfen und Ansprechpartner für alle wichtigen Anliegen nennen können. Erreichbarkeit auch per Chat wichtig.
    4. Verhinderung von Altersarmut: Für AE, die wegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und fehlender Kinderbetreuung nicht in dem Maße berufstätig sein können, wie sie das gerne sein würden, sollten Rentenpunkte gutgeschrieben werden, analog dazu, wie es bei pflegenden Angehörigen geschieht (Dafür könnte man auch verschiedene Pflegegrade einführen.)

Rechtlich

Umgang

  1. Umgangsrecht darf nicht mehr über Gewaltschutz stehen.
  2. Gewalttätige Väter* sollten grundsätzlich als nicht erziehungsfähig eingestuft werden – bis sie das Gegenteil beweisen können. Auch, wenn die Gewalt „nur“ gegen die Mutter**ausgeübt wurde. (Kinder werden indirekt traumatisiert, auch wenn sie selbst nicht körperlich angegriffen wurden.)
  3. Kinderrechte ins Grundgesetz und ernstnehmen: z.B. Kinder nicht mehr zum Umgang gerichtlich zwingen, wenn sie das nicht möchten (und z.B. sogar mit der Polizei vorführen lassen!), während es andersherum nicht üblich ist, den nicht betreuenden Elternteil zum Umgang zu „verdonnern“, wenn dieser keine Lust auf sein Kind hat. Argumentation des Kindeswohls muss immer einzeln geprüft werden. (Die 365 Tage allein im Jahr betreuende Mutter** hat oft auch keine Lust. Wo bleibt da das Kindeswohl!?)
  4. Generell: Gewalt umfassend betrachten: physische, finanzielle, psychische Gewalt. Finanzielle Gewalt ist auch das Nichtzahlen von Unterhalt.

*Mütter sind mitgemeint **Väter sind mitgemeint

Familiengericht

  1. Qualitätsstandards für die Ausbildung von Verfahrensbeiständen (das kann im Moment quasi jeder werden, manchmal reicht ein Wochenendseminar!)
  2. Qualitätsstandards für Gutachten, Transparenz über Auftragserteilung durch Familiengerichte (Warum wurde dieser Gutachter beauftragt?)
  3. Pflicht zur fachlichen Grundausbildung von FamilienrichterInnen, inklusive solchen zur Psyche von Kindern in Trennungssituationen, Traumatisierung, Bindungsverhalten, Hochstrittigkeit, Nachtrennungsgewalt.
  4. Verpflichtende Weiterbildungen für FamilienrichterInnen, siehe Punkt 3, damit aktuelle Forschungsergebnisse in die Entscheidungen einfließen – zum Beispiel die Erkenntnis, dass es kein „Parental Alienation Syndrom“ gibt und die sogenannte „Entfremdung“ Junk Science ist.
  5. Gesetz, das endloses Prozessieren verhindert, das nur zum Ziel hat, die Mutter mürbe zu machen und finanziell zu ruinieren (wie 2020 in England verabschiedet). Dazu gehören auch teure Gutachten, die von den Eltern selbst gezahlt werden müssen. Die Summen dafür gehen in die Zehntausende pro Fall. Ständiges Prozessieren ist psychische und finanzielle Gewalt!
  6. Umsetzung der Istanbul Konvention (Gewaltschutz, Berücksichtigung von Gewalt in Familiengerichtsverfahren, bei Umgang, Sorgerecht.)

Unterhalt

  1. Rechtliche Schlupflöcher stopfen: z.B. Einsichtsmöglichkeit auf Kontobewegungen des Unterhaltspflichtigen (derzeit ist nicht einmal die Abfrage des Kontostands vorgesehen!), Sanktionierung von Vermögensübertragung auf neue Partnerin, tatsächliches Einfordern der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, Verfolgung von Schwarzarbeit und Vermögensverschleierung.
  2. Unterhaltsvorschuss muss genauso hoch sein wie Mindestunterhalt (Ist er nicht – hier wird das Kindergeld in voller Höhe reingerechnet, also abgezogen. Beim Mindestunterhalt ist das nur hälftig der Fall.)
  3. Unterhaltsvorschuss sollte nicht vom betreuenden Elternteil beantragt werden müssen. Antragsteller muss derjenige sein, der nicht zahlen kann. Der ist schließlich auch der Schuldner. Also Beweislastumkehr beim Unterhaltsvorschuss. (Eine Forderung der Grünen, allen voran von Franziska Brantner.)

Sorgerecht

  1. Leichtere Erreichbarkeit des alleinigen Sorgerechts für AE, die sich nachweislich und über Jahre um alles allein kümmern: Elternteile, die ihr Sorgerecht nicht in Anspruch nehmen und somit auch der Sorgepflicht nicht nachkommen, sollten es nach 3 bis spätetens 5 Jahren automatisch verlieren.
  2. Aufenthaltsbestimmungsrecht: Beendigung der „Fußfessel“ Sorgerecht für den betreuenden Elternteil. Umzüge innerhalb einer Stadt und ggfs. auch weiter weg müssen ohne Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten möglich sein, solange die Rechtslage so ist, dass der andere Sorgeberechtigte jederzeit soweit weg ziehen kann, wie er möchte. Keine Mitbestimmung über den Wohnort, wenn der andere Elternteil keine Erziehungsverantwortung übernimmt/keinen Umgang pflegt.
  3. Entscheidungen wie Schule/Kita/Hort sollten der Alltagssorge zugeordnet werden, denn auf welche Schule ein Kind geht, bestimmt meist maßgeblich den Alltag der betreuenden Person. (Halbtag, Ganztags, mit Hausaufgabenbetreuung, und Anfahrtswege – das sind wichtige Parameter!)
  4. Gesundheitssorge: Ob das Kind eine Psychotherapie macht, muss der betreuende Elternteil allein entscheiden können. (Ist jetzt nicht so und manchmal fatal!) Sehr wichtig auch für Diagnostik bei Kinderpsychiatern, um ADS, Autismus, etc. festzustellen. Geht nur mit Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten. Medikation, um diese Störungen zu behandeln, ebenso.
  5. Vermögenssorge: Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis, wie z.B. ein Schülerkonto, muss auch ohne Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten möglich sein. (Geht jetzt nicht, muss notfalls per Unterschriftenersetzung eingeklagt werden.)

Jugendämter

  1. Bessere Ausbildung der MitarbeiterInnen, insbesondere in Bezug auf unbewusste Diskriminierung AE gegenüber.
  2. Schaffung von unabhängigen Ombudsstellen für strittige Entscheidungen (ist vom BMfSJ geplant.)
  3. Einrichtung praktischer, niederschwelliger Hilfen, z.B. für den Krankheitsfall der AE (Haushaltshilfen der Krankenkassen sind eine ungenügende Alternative – viel Aufwand, und dauert meist Tage, bis jemand kommt) und auch als regelmäßige Entlastung im Alltag.
  4. Besonders hohe Zahl der Inobhutnahmen und Fremdunterbringung der Kinder von AE muss unbedingt systemkritisch durchleuchtet werden. AE sind nicht per se schlechtere/unfähigere Eltern – es fehlt an Hilfen und teils werden auch willkürliche, nicht nachvollziehbare Entscheidungen durch die Ämter getroffen. Besonders häufig trifft es Alleinerziehende.

Das war viel, ich weiß. Und wer politische Forderungen für Alleinerziehende umsetzen will, braucht viel Geduld und ein dickes Fell. Aber wenn auch nur ein einzelner Punkt davon in den nächsten Jahren umgesetzt wird, dann ist das schon ein Erfolg. So wie 2017, als Manuela Schwesig als Familienministerin dafür sorgte, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur bis zum Alter von 12 Jahren und länger als maximal 6 Jahre gezahlt wird. Und dass der steuerliche Entlastungsbetrag in Verbindung mit Steuerklasse 2 seit 2020 verdoppelt ist und das auch dauerhaft so bleiben soll, ist auch ein echter Fortschritt.

Politik ist manchmal für Außenstehende wie eine Wundertüte. Aber am Ende auch nur das Ergebnis von Verhandlungen und Lobbyarbeit. Nun, das hier ist mein Beitrag zur Lobbyarbeit. Macht was draus, liebe zukünftige Regierung!